3000.- € Kredit

 

Ratenkredit

 

Finanzsanierung

 

Beamten Kredit

 

Index

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse » Zweiter Abschnitt. Schuldverhältnisse aus Verträgen » Dritter Titel. Versprechen der Leistung an einen Dritten

§ 332.

Hat sich der Versprechensempfänger die Befugnis vorbehalten, ohne Zustimmung des Versprechenden an die Stelle des in dem Vertrage bezeichneten Dritten einen anderen zu setzen, so kann dies im Zweifel auch in einer Verfügung von Todes wegen geschehen.

«-- rückwärts blättern | Index wählen | vorwärts blättern --»

 
Seite wurde erstellt von FABISCH Kai @ MEXTROM.
Copyright © 2004 RKV-Finanzservice http://www.3000euro.info Alle Rechte vorbehalten.
Stand: 14. Januar 2008.