Ist der Onlineantrag zur Prüfung ausreichend?
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Nein, der
Onlineantrag ist nicht ausreichend, da aufgrund von
Übertragungs- Ausfüll-, Schreibfehler es oft zu Irrtümern
kommt. Die Überprüfung ist nur dann möglich bei vorliegen von
Lohnnachweisen etc.
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Der
Onlineantrag stellt nur eine elektronische Kontaktaufnahme
dar, in dem Sie Ihr Interesse bekunden.
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